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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote:
Unseren Angeboten liegen, die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die
Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend
und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben
vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger
selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter
Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies
ebenfalls zu einem Provisionsanspruch in voller Höhe.
3. Vorkenntnis:
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages
über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches:
Unserer Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten
Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch die Ursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen
abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft
mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist
oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht.. Entsprechendes gilt, wenn ein Anderer als der
ursprünglich vorgesehen Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt
Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
5. Folgegeschäft:
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ersten von uns vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruches:
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig.
Die Provision ist zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungslegung
ohne jeden Abzug (unter Vorbehalt anderer Zahlungsmodalitäten). Im
Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 Prozentpunkten p.a.
über EZB-Basiszinssatz fällig.
7. Provisionssätze:
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss
des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
7.a) Kauf:
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis
und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer
5%.
7.b) Erbbaurecht:
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf
die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber
1%.
7.c) An- und Vorkaufsrecht:
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw.
Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1%.
7.d) Vermietung und Verpachtung:
- bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer 2 Monatsmieten (Gewerbe
3 Monatsmieten) vom Mieter.
- bei Vertragsdauer von über fünf Jahren 3% des Vertragswertes,
maximal aus der Zehnjahresmiete.
- bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit
bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen
vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
8. Tätigwerden für Dritte:
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich
oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Aufwendungsersatz bei Nichterscheinen des Kauf-, bzw.
Mietinteressenten zu Besichtigungen und Besprechungen:
Wir behalten uns vor, bei Nichterscheinen zu Besichtigungs-, bzw.
Besprechungsterminen ohne unser Büro mindestens eine Stunde vor dem
Besichtigungs-, bzw. Besprechungstermin nachweislich telefonisch
informiert zu haben, einen Aufwendungsersatz in Höhe von pauschal 50,00
Euro zzgl. 16 % MwSt. dem Kauf-, bzw. Mietinteressenten in Rechnung zu
stellen. Der Aufwendungsersatz ist am Tage nach dem Besichtigungs-,
bzw. Besprechungstermin ohne Abzug sofort fällig.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hannover.
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